Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://apondium-cannabis.de.
Veröffentlicht am
13. Juni 2025
1. Konformitätsstatus
Die Website https://apondium-cannabis.de ist teilweise barrierefrei. Sie erfüllt die Anforderungen der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) auf Ebene AA.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte und Funktionen entsprechen derzeit nicht vollständig den WCAG 2.1 Level AA:
- Kontrastverhältnis
Aufgrund des bestehenden Corporate Designs kommt es an einzelnen, weniger wichtigen Stellen zu Abweichungen beim Kontrast zwischen Text und Hintergrund. Diese Bereiche beeinträchtigen jedoch nicht die Kernfunktionen wie den Bestellvorgang. - Plugin-basierte Filter in der Sortenübersicht
Die Filter werden über das Plugin “FacetWP” ausgegeben, auf das wir im Quellcode keinen direkten Einfluss haben; dessen Entwickler arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen der Barrierefreiheit. - Formular-Plugin “Gravity Forms”
Auf der Bestell- und Kontaktseite eingesetzte Eingabeformulare nutzen Gravity Forms. Auch hier sind in Einzelfällen kleine Abweichungen von WCAG 2.1 Level AA feststellbar, eine vollständige Tastaturbedienung der Formulare ist jedoch gewährleistet.
3. Technische Informationen zur Barrierefreiheit
- Angewandte Normen und Standards
– WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines)
– BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) - Prüfverfahren
Die Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgte am 13. Juni 2025 mit den Tools der Firma eye-able.
4. Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Bei Fragen, Hinweisen oder Problemen mit der Barrierefreiheit der Website wenden Sie sich bitte an:
Apotheker Thomas Reipen e.K.
Martinstraße 11
41460 Neuss
Telefon: +49 (0)2131 466144
E-Mail: kontakt@apondium-cannabis.de
Sie erhalten eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen.
5. Weiteres Vorgehen
Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle erkannte Barrieren abzubauen. Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Diese Erklärung wurde erstmals am 13. Juni 2025 veröffentlicht.